
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Hat der Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist versäumt, kann er nur noch versuchen, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG zu erreichen.
Das Arbeitsgericht muss die Kündigungsschutzklage nachträglich zulassen, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben. Dabei kommt es immer auf die individuelle Situation und die persönlichen Fähigkeiten des jeweiligen betroffenen Arbeitnehmers an. Voraussetzung für eine nachträgliche Zulassung ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der verspäteten Klageerhebung trifft.
Achtung: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist ebenfalls an eine Frist gebunden: Er muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das der rechtzeitigen Klageerhebung entgegenstand, gestellt werden.
Ob ein Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage nachträglich zulassen muss, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Ausnahmesweise kann eine nachträgliche Zulassung in Betracht kommen bei:
- Krankheit des Arbeitnehmers
Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann dann ein ausreichender Grund für eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage sein, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die Klage selbst einzureichen oder eine andere Person (z.B. Angehörige, Freunde, Bekannte) mit der Einreichung zu beauftragen. Gerade bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers kommt es aber für die nachträgliche Zulassung immer auch auf die Umstände des Einzelfalls an.
- Abwesenheit wegen Urlaubs
Gelangt das Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Arbeitnehmers, während dieser sich im Urlaub befindet und kehrt der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Klagefrist wieder aus dem Urlaub zurück, muss das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage nachträglich zulassen.
Kommt der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Klagefrist aus dem Urlaub zurück, muss er die Frist grundsätzlich einhalten. Allerdings wird ihm noch eine kurze Überlegungsfrist von in der Regel 3 Werktagen zugebilligt.
- Rechtsirrtum des Arbeitnehmers
Eine nachträgliche Zulassung kann auch dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer nicht wusste, bis wann er eine Kündigungsschutzklage erheben musste. Voraussetzung ist aber, dass er sich an eine zur Erteilung von Auskünften geeignete, zuverlässige Stelle gewandt und dort eine Auskunft erhalten hat, die zur Fristversäumnis geführt hat.