Insbesondere Familien-, Erbrechts- und Arbeitsrechtsangelegenheiten sind von schwierigen zwischenmenschlichen Konflikten geprägt. Oft wird zur Klärung der Sache von vornherein der Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewählt, ohne den Versuch einer außergerichtlichen gemeinsam erarbeiteten Lösung in Betracht zu ziehen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Lösung von konfliktgeladenen Rechtsstreitigkeiten mittels der Durchführung eines Mediationsverfahrens in Brühl an.
Der Fokus einer Mediation
Im Zentrum eines Mediationsverfahrens steht die eigenverantwortliche Konfliktbewältigung der jeweiligen Parteien. Dabei wird den Konfliktparteien die Möglichkeit eines offenen Dialogs geboten, um eigene Lösungen unter fachkundiger Leitung und im Rahmen des rechtlich Möglichen zu erarbeiten. Da die Betroffenen selbst an einer passgenauen rechtlich verbindlichen Lösung mitwirken, erreicht diese Art der Konfliktlösung sehr häufig ein hohes Maß an Zufriedenheit unter allen Beteiligten, da niemandem eine Lösung von außen aufgezwungen wird. Konflikte werden im Rahmen einer Mediation zumeist viel schneller beigelegt als vor dem Gericht. Auch der zeitliche Rahmen wird ausschließlich von den Konfliktparteien bestimmt, nicht von den Strukturen eines Gerichtsverfahrens.
Was wir für Sie tun können
Als zertifizierte Mediatorin verfügt Frau Rechtsanwältin Tietmann über die entsprechenden Qualifikationen, um Sie bei Konflikten als neutrale bzw. allparteiliche Person zu begleiten, damit Sie gemeinsam einen Konsens finden. Die Mediatorin sowie alle Beteiligten im Mediationsverfahren, sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. So können Sie im Rahmen der Mediation auch Themen ansprechen, von denen Sie nicht möchten, dass sie an die Öffentlichkeit gelangen, wie das bei vielen Gerichtsverfahren der Fall sein kann. Die Mediatorin bietet juristische Fachkenntnisse sowie Kompetenzen der Streitschlichtung an, um Ihnen bei der Lösung eines Konflikts zur Seite zu stehen. Das Honorar für ein Mediationsverfahren wird in der Regel von den Mediationsparteien zu gleichen Teilen getragen. Sollte das Mediationsverfahren scheitern, was erfahrungsgemäß selten vorkommt, besteht immer noch die Möglichkeit, den Konflikt vor Gericht auszutragen.
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