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Rechtsanwältin Christine Tietmann - TIETMANN | WINTER
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Rechtsanwältin Christine Tietmann

Rechtsanwältin Christine Tietmann

Fachanwalt für Familienrecht und Mediatorin


Seit über 30 Jahren
ist Frau Tietmann im Familienrecht tätig und hat im Zuge dessen im Jahr 1999 die Zusatzqualifikation der Fachanwalt für Familienrecht erworben. Seit 2004 ist sie zertifizierte Mediatorin und bietet regelmäßig Mediationen zur Konfliktbewältigung an, insbesondere in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Seit 2014 ist Frau Tietmann als Vorstandsvorsitzende für den Bewährungshilfeverein im Amtsgerichtsbezirk Brühl tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht (Fachanwältin)

Erbrecht

Mediation (zertifiziert)

Allgemeines Zivilrecht

Familienrecht & Erbrecht

Frau Tietmann berät Sie gerne zu den folgenden Themengebieten im Bereich des Familienrechts:

  • Beratung zu und Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Einstweilige Anordnung, hauptsächlich im Bereich des Umgangs oder Unterhalts
  • Güterrecht, insbesondere Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern
  • Lebenspartnerschaft
  • Mediation
  • Recht der „nichtehelichen“ Lebensgemeinschaft
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Steuerrechtliche Auswirkungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht, insbesondere Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehegatten, insbesondere gemeinsame(r) Hausrat, Immobilien, Konten, Unternehmen
  • Versorgungsausgleich

 

Frau Tietmann berät Sie gerne zu den folgenden Themengebieten im Bereich des Erbrechts:

  • Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
  • Beratung und Vertretung der Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilberechtigten
  • Beratung über Scheidung und Erbrecht des Ehegatten
  • Beratung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lebzeitige Zuwendung, vorweggenommene Erbfolge
  • Patientenverfügung

Mediation

Langwierige Prozesse mit einer Mediation umgehen

Insbesondere Familien-, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsangelegenheiten sind von schwierigen zwischenmenschlichen Konflikten geprägt. Oft wird zur Klärung der Sache von vornherein der Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewählt, ohne den Versuch einer außergerichtlichen gemeinsam erarbeiteten Lösung in Betracht zu ziehen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Lösung von konfliktgeladenen Rechtsstreitigkeiten mittels der Durchführung eines Mediationsverfahrens an.

Der Fokus einer Mediation

Im Zentrum eines Mediationsverfahrens steht die eigenverantwortliche Konfliktbewältigung der jeweiligen Parteien. Dabei wird den Konfliktparteien die Möglichkeit eines offenen Dialogs geboten, um eigene Lösungen zu erarbeiten. Da die Betroffenen selbst an einer passgenauen Lösung mitwirken, erreicht ein Mediationsverfahren sehr häufig ein hohes Maß an Zufriedenheit unter allen Beteiligten, da niemandem eine Lösung von außen aufgezwungen wird. Konflikte werden im Rahmen einer Mediation zumeist viel schneller beigelegt als vor dem Gericht. Auch der zeitliche Rahmen wird ausschließlich von den Konfliktparteien bestimmt, nicht von den Strukturen eines Gerichtsverfahrens.

Was wir für Sie tun können

Als zertifizierte Mediatorin verfügt Frau Rechtsanwältin Tietmann über die entsprechenden Qualifikationen, um Sie bei Konflikten als neutrale bzw. allparteiliche Person zu begleiten, damit Sie gemeinsam einen Konsens finden. Die Mediatorin, sowie alle Beteiligten im Mediationsverfahren, sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. So können Sie im Rahmen der Mediation auch Themen ansprechen, von denen Sie nicht möchten, dass sie an die Öffentlichkeit gelangen, wie das bei vielen Gerichtsverfahren der Fall sein kann. Die Mediatorin bietet juristische Fachkenntnisse sowie Kompetenzen der Streitschlichtung an, um Ihnen bei der Lösung eines Konflikts zur Seite zu stehen. Das Honorar für ein Mediationsverfahren wird in der Regel von den Mediationsparteien zu gleichen Teilen getragen. Sollte das Mediationsverfahren scheitern, was erfahrungsgemäß selten vorkommt, besteht immer noch die Möglichkeit, den Konflikt vor Gericht auszutragen.

Beiträge von Christine Tietmann