Kündigungsschutzklage – Schnell handeln ist gefragt!
Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, sich gegen jede Kündigung zu wehren, indem Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Innerhalb einer Notfrist von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Mit dieser Klage wird beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung wirksam beendet wurde bzw. beendet wird....