Mindestunterhalt für Kinder
Besonders wichtig und und schützenswert sind die Interessen der minderjährigen Kinder. Im Unterhaltsrecht hat der Gesetzgeber den Vorrang minderjähriger Kinder geregelt, indem er den Mindestunterhalt für Kinder festgelegt hat, d.h. einen Unterhalt, auf den minderjährige Kinder nach § 1612a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Mindestunterhaltsverordnung Anspruch haben. ...